16-01-2017, 13:04
(16-01-2017, 12:58)Austriake schrieb: ... , und wenn Du falsche Angaben machst, zeigen sie dich an wegen Betrugs (§263 StGB). Strafe? Kaum.
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Die Wahrscheinlichkeit, dass es rauskommt ist nicht klein. Ein Strafverfahren ist immer unangenehm und kann teuer werden. Außerdem ist das ein Präzedenzfall für eventuelle spätere Vorkommnisse, wie zB. eine vergessene Tankrechnung etc. - da wird dann schnell aus einem Versehen ein Vorsatz konstruiert.
Ich würde keine erheblich falschen Angaben machen.
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