Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ?
#6
(16-01-2017, 12:58)Austriake schrieb: ... , und wenn Du falsche Angaben machst, zeigen sie dich an wegen Betrugs (§263 StGB). Strafe? Kaum.

Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Die Wahrscheinlichkeit, dass es rauskommt ist nicht klein. Ein Strafverfahren ist immer unangenehm und kann teuer werden. Außerdem ist das ein Präzedenzfall für eventuelle spätere Vorkommnisse, wie zB. eine vergessene Tankrechnung etc. - da wird dann schnell aus einem Versehen ein Vorsatz konstruiert.

Ich würde keine erheblich falschen Angaben machen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? - von Petrus - 16-01-2017, 13:04
RE: zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? - von Mercedes_AMG - 17-01-2017, 00:13

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.453 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland PeterSchmitz 14 5.542 17-08-2021, 12:27
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 18.436 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  Aus Slowakei nach D zurück, Gerichtsvollzieher pfändet Friedrich 77 80.910 26-01-2014, 17:05
Letzter Beitrag: Donner

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste