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Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung
#2
Der Zugewinnausgleich ist vor ein paar Jahren reformiert worden, vorsicht vor alten Informationen. So kann das Anfangsvermögen seither tatsächlich negativ sein, vorher war das nicht möglich, da zählten Schulden als Null. Das aktuelle Recht gilt auch für Eheschliessungen vorher.

Was in deiner Firma lief, ist vermutlich ein Fall fürs Strafrecht. Und ein besserer Steuerberater wäre auch zu empfehlen.

Bei den vielen Zahlen und der unbekannten Bewertung der Immobilien kann man von hier aus keine seriöse Rechnung aufstellen. Das hat bereits Komik, wenn der Ex an der Immobilienwertsteigerung teilnehmen und kassieren will, an den Schulden aber nicht :-)
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RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - von p__ - 21-01-2017, 00:28

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