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Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung
#6
Lass ihn doch erstmal mit seinen null Anfangsvermögen auflaufen. Wenn die güterrechtliche Seite bereits gerichtshängig ist, kannst Du beantragen, sein Anfangsvermögen festzustellen. Und wenn er das wirklich vor Gericht falsch angibt, lässt Du das aktenkundlich werden und lieferst dann dem Gericht einen Beweis, dass er falsche Angaben gemacht hat. Bei 200000 EUR ist das ein erheblicher Prozessbetrug, der seine komplette Glaubwürdigkeit zerstört (und vermutlich noch weitere Konsequenzen für ihn hat).
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RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - von Petrus - 21-01-2017, 21:16

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