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Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung
#11
Wann war eigentlich die Scheidung? Die Verjährung eines Zugewinnanspruchs tritt nach 3 Jahren ein. Die Forderung entsteht mit dem Ende der Zugewinngemeinschaft, Startpunkt für die Verjährung ist die Kenntnis davon.
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RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - von p__ - 21-01-2017, 23:56

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