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Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung
#18
Aha, dann hat er den Einsatz von dazwischenstehenden Dritten bereits durchexerziert. Wieder mal ein Lehrbuchfall aus dem Terrorbüchlein. Damit haben viele hier ausgiebig Erfahrung, abgesehen vom kleinen Detail der ansonsten vertauschten Geschlechter. Die Gründe sind egal, es kommt immer aufs gleich raus. Standardstrategie: Nicht füttern, ins Leere laufen lassen, sich unsichtbar machen. Lege die Zugewinnsausgleichssache nach hinten, erst wenn wirklich Klage eingereicht wird musst du dich damit beschäftigen. Gerichtsanträge müssen ganz anders formuliert und belegt sein wie das Anwaltsgeklimpere jetzt.

Die Gerichtskosten beim Zugewinn teilen sich nach den Ausgleichsbeträgen auf. Wenn er 100000 EUR fordert und Du 0, ist der Streitwert 100000 EUR. Sagt der Richter "kein Ausgleich", zahlt er in der Regel zu 100%, denn seinen Antrag wurde zu 100% abschlägig beschieden. Ich denke, dieses erhebliche Verfahrenkostenrisiko ist ihm durchaus bewusst, das muss der Gegenanwalt ihm auch vermitteln. Vielleocht pokert er auch nur, stellt tatsächlich einen Antrag, freut sich über deine aufgeregten Anstrengungen und zieht ihn dann wieder zurück.

Bleib Cool. Wenn Gericht, dann wird dem Richter vieles seltsam vorkommen. Die späten Ausgleichsforderungen wenn doch angeblich so viel zu holen sei, alle Elemente eines anhaltenden Rosenkrieges. Da sinkt auch die Lust der Roben und es endet oft im gammeln lassen der Anträge oder mit Tricks vom Tisch wischen.
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RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - von p__ - 22-01-2017, 12:07

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