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Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung
#27
Jemand mit unehrenhaftem Job, der als Recht verkleidetes Unrecht durchsetzt muss man nicht lieben. Man muss nur sehen, dass der Schaden auf einen selbst minimiert bleibt.

Das negative Anfangvermögen ist meiner Ansicht nach der beste Punkt in deinen Anträgen. Es wird den Richter gar nicht erfreuen, wenn beweisbar rauskommt, dass das Verfahren auf einer Lüge über einen sechsstelligen Betrag basiert. Ich hoffe sehr, dass deine eigene Anwältin nicht zulässt, dass sich Ex da rausquasselt. Das könnte auch finanziell ein Befreiungsschlag sein, denn wie schon gesagt wird bei hohen Streitwert und Ablehnung der gegnerischen Anträge eine dicke Rechnung an den Ex fällig. Kosten sind der beste Lernbeschleuniger, den es gibt.

Rechne es mal aus: Streitwert sei S/100.
Geschäftsgebühr außergerichtlich S x 0,65 plus
Verfahrensgebühr gerichtlich S x 1,3 plus
Terminsgebühr gerichtlich S x 1,2
Aufs Ergebnis noch 19% MWSt draufgeschlagen.
Die Geschäftsgebühr kann allerdings bis auf 3 steigen, wenns länger geht. Plus Gerichtskosten in Höhe von irgendwas um die 2500 EUR.

Die Kosten für Verkehrswertgutachten im Zuge des Zugewinnausgleich  sind übrigens auch äussert hoch, der Auftraggeber trägt die Kosten.
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RE: Steuerprüfung, Immobilien und Scheidung - von p__ - 23-01-2017, 11:15

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