23-01-2017, 14:48
Wenn ich die Zahlen richtig verstanden habe, dann sähe eine mögliche Rechnung so aus (zum Stichtag: Scheidungsantrag):
Er: AV -100.000 (FA-Schulden), EV 0 -> Zugewinn 100.000 EUR
Du AV +5.000, EV 200.000 (Haus) + 38.000 (Appartment) - 200.000 (Hypothek) - 50.000 (FA-Schulden) -> -12.000 EUR -> Zugewinn: 0
Folglich hättest DU einen Ausgleichsanspruch von 50.000 EUR ...
Wenn Du seine Schulden zu Ehebeginn und Deine Schulden beim Scheidungsantrag stichfest belegen kannst, dann bedarf es schon einiger richterlicher Fantasie, daß er auch nur einen Cent bekommt.
Er: AV -100.000 (FA-Schulden), EV 0 -> Zugewinn 100.000 EUR
Du AV +5.000, EV 200.000 (Haus) + 38.000 (Appartment) - 200.000 (Hypothek) - 50.000 (FA-Schulden) -> -12.000 EUR -> Zugewinn: 0
Folglich hättest DU einen Ausgleichsanspruch von 50.000 EUR ...
Wenn Du seine Schulden zu Ehebeginn und Deine Schulden beim Scheidungsantrag stichfest belegen kannst, dann bedarf es schon einiger richterlicher Fantasie, daß er auch nur einen Cent bekommt.