23-01-2017, 15:46
Sofern du nicht an Wiedergeburt glaubst, hast du nach seinem Exitus Ruhe und er auch. Ich würde aber auch die Möglichkeit nicht ganz ausser acht lassen, dass eine Krankheit ganz gelegen kommt, um einen gepflegten Rückzieher aus der von ihm angeleierten Gerichtssache zu machen. Wenn keine persönliche Ladung angeordnet wurde, ist es im übrigen egal ob man beim Gerichtstermin krank ist oder nicht.