23-01-2017, 16:03
Drucke nach belieben, aber behalte im Hinterkopf dass wir alle Laien sind, engagiert zwar, aber alle Tips und Rechnungen hier sind blosse Vorschläge.
In gewissem Umfang können Unterhaltsberechtigungen vererbt werden, aber hier gehts nur um einen Antrag zu einem Zugewinnausgleich, der nun auf Eis liegt. Der Antrag vererbt sich nicht. Vererben würde sich der Betrag aus einem Beschluss, egal ob Plus oder Minus.
Wer Kriege fortführt, wird eher krank. Vor allem Herz-Kreislauf-Krankheiten werden geradezu angefacht. Wenn er wirklich sehr krank ist, denkt er vielleicht nun mehr an sich selber wie an die nächste Spinnerei, wie er dir schaden kann. Und wenn er hops geht, bist du das alles los.
In gewissem Umfang können Unterhaltsberechtigungen vererbt werden, aber hier gehts nur um einen Antrag zu einem Zugewinnausgleich, der nun auf Eis liegt. Der Antrag vererbt sich nicht. Vererben würde sich der Betrag aus einem Beschluss, egal ob Plus oder Minus.
Wer Kriege fortführt, wird eher krank. Vor allem Herz-Kreislauf-Krankheiten werden geradezu angefacht. Wenn er wirklich sehr krank ist, denkt er vielleicht nun mehr an sich selber wie an die nächste Spinnerei, wie er dir schaden kann. Und wenn er hops geht, bist du das alles los.