25-01-2017, 19:36
Habe nun die Berechnung vom Gericht bekommen.
Ich soll 95 Euro im Monat VKH zurückzahlen. LOOOL!
Die haben mal eben das ALG II für mich und die Kinder zusammengeworfen und daraus "weitere Einkünfte" gemacht.
Die monatlichen Beträge ALG II für 6 Monate haben sie zusammenaddiert und durch 6 geteilt und das Ergebnis meinem
Netto aufgeschlagen. Ist irgendwo gesetzlich geregelt, das die Bedarfsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für VKH eines
der Mitglieder der BG haftet?
Die Zahlungen an die Kinder sind ja nicht "mein" Einkommen.
Ich soll 95 Euro im Monat VKH zurückzahlen. LOOOL!
Die haben mal eben das ALG II für mich und die Kinder zusammengeworfen und daraus "weitere Einkünfte" gemacht.
Die monatlichen Beträge ALG II für 6 Monate haben sie zusammenaddiert und durch 6 geteilt und das Ergebnis meinem
Netto aufgeschlagen. Ist irgendwo gesetzlich geregelt, das die Bedarfsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für VKH eines
der Mitglieder der BG haftet?
Die Zahlungen an die Kinder sind ja nicht "mein" Einkommen.

"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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