29-01-2017, 18:35
Nicht leicht zu verstehen. Das war also nur ein Brief mit Forderungen der Gegenanwältin? Oder doch etwas, das schon vor Gericht ist, z.B. ein Gerichtsantrag? Der Unterschied ist wichtig. Du schreibst, sie habe dem Gericht mitgeteilt, die Kinder würden bei ihr leben. In welcher Form wurde das Wechselmodell zwischen den Eltern fixiert? Schriftlich? Wird es in der Praxis auch so gelebt?
Wenn du nach einem Anwalt fragst, obwohl die Ex die Scheidung bereits beantragt hat, bist du sehr spät dran - da sowieso Anwaltspflicht herrscht, kommst du um einen eigenen Anwalt ohnehin nicht herum.
Wenn du nach einem Anwalt fragst, obwohl die Ex die Scheidung bereits beantragt hat, bist du sehr spät dran - da sowieso Anwaltspflicht herrscht, kommst du um einen eigenen Anwalt ohnehin nicht herum.