10-02-2017, 10:36
§1626a BGB wurde geändert ja. Jetzt hast du das gnädige Recht, die gemeinsame Sorge vor Gericht zu beantragen. Vorher durftest du nicht einmal das. Beantragen heisst aber nicht bekommen, Bedingung ist unter anderem, dass die Verständigung mit der Mutter klappt. Und da ihr euch nicht mal über Umgang einig seid und du die Kinder noch nicht mal gesehen hast...
Das Jugendamt hätte dir damals auch nicht viel geholfen. Am wichtigsten wärs gewesen, vor Ort zu bleiben und den Umgang durchzusetzen. Völlig egal wie deine finanzielle Situation aussieht. Wenn das alles grandios schief gegangen wäre, hättest du immer noch betreten von dannen ziehen können und dich an deinen Unterhaltspflicht abarbeiten.
Das Jugendamt hätte dir damals auch nicht viel geholfen. Am wichtigsten wärs gewesen, vor Ort zu bleiben und den Umgang durchzusetzen. Völlig egal wie deine finanzielle Situation aussieht. Wenn das alles grandios schief gegangen wäre, hättest du immer noch betreten von dannen ziehen können und dich an deinen Unterhaltspflicht abarbeiten.