15-02-2017, 10:31
Nicht die Durchsetzung der Pflichten nach dem Betrug, sondern vorher. Hinterher ist alles zu spät, da hast du recht. Wer weiter Unterhalt auf der Konto der Mutter überweist, ist selber schuld, wird jeder Richter sagen.
Auf eine getrickste Schulbescheinigung und getrickste Kontaktblockaden kann man reinfallen, aber weiter die Kontonummer der Mutter zu benutzen ist wirklich der eigene Fehler. Gläubiger ist immer das Kind. Ab Geburt, nur darf Mutti bis 18 alles auf sich umbiegen. Dann nicht mehr. Dieser Bevollmächtigtenwechsel führt aber trotz eindeutiger Fomulierungen im Titel ("Unterhalt zu Händen der Mutter Frau XYZ") nicht zu einer Ungültigkeit des Titels, da der Staat in seinem Unterhaltsmaximierungswahn eifrig alle Vollstreckungshindernisse weggeräumt hat.
Wie immer im Unterhaltsrecht ist es der Staat, der diesen Betrug ermöglicht.
Auf eine getrickste Schulbescheinigung und getrickste Kontaktblockaden kann man reinfallen, aber weiter die Kontonummer der Mutter zu benutzen ist wirklich der eigene Fehler. Gläubiger ist immer das Kind. Ab Geburt, nur darf Mutti bis 18 alles auf sich umbiegen. Dann nicht mehr. Dieser Bevollmächtigtenwechsel führt aber trotz eindeutiger Fomulierungen im Titel ("Unterhalt zu Händen der Mutter Frau XYZ") nicht zu einer Ungültigkeit des Titels, da der Staat in seinem Unterhaltsmaximierungswahn eifrig alle Vollstreckungshindernisse weggeräumt hat.
Wie immer im Unterhaltsrecht ist es der Staat, der diesen Betrug ermöglicht.