22-02-2017, 13:01
Gehört eigentlich in die Quasselecke... kurzfristig ist das Urteil für die Klagenden erfreulich, langfristig nicht. Das Gericht schreibt schliesslich recht genau, wie man verfassungsfreundlich weiterhin diskriminieren kann. In NRW wird das Gesetz einfach angepasst und dann gehts mit anderen Mitteln zum selben Ziel. Nur die Mittel werden geändert, nicht das Ziel.
Ausserdem kann das Urteil auch noch vor dem EuGH gekippt werden.
Ausserdem kann das Urteil auch noch vor dem EuGH gekippt werden.