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STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“
#1
Thomas Penttilä, Vorsitzender des Vereins "Trennungsväter" gibt in einem Interview Ratschläge für Väter.
http://www.stimme.de/heilbronn/nachricht...05,3776363

Das Meiste kennen wir gut, zum Beispiel die Tatsache, dass sich gemeinsame Sorge nicht durchsetzen lässt.

"Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich de facto nicht durchsetzen, wenn die Mutter die Entscheidungen alleine treffen will. Wenn der Vater seine Rechte als Sorgeberechtigter durchsetzen will, entzieht das Familiengericht ihm in der Regel die elterliche Sorge völlig oder in Teilbereichen. Schulen, Kindergärten und sogar Ärzte verlassen sich auf die Behauptung der Mutter, sie sei alleine sorgeberechtigt bzw. dass der Vater mit ihren Entscheidungen einverstanden sei."

Bei Umgangsproblemen die "Professionellen" besser ganz weglassen und sich der Mutter unterwerfen:

"Wir raten an, möglichst die Probleme ohne Hinzuziehung von Jugendamt und Gericht zu regeln und auch schlechte Kompromisse einzugehen. Jeder weitere Schritt – Jugendamt, Gericht – verschärft den Konflikt." Und wenn was nicht klappt: Aufgeben. "Loslassen, die Situation akzeptieren. Andere Hilfsmittel sind nicht wirksam. Die Alternative lautet jahrelang zu prozessieren, bis man zermürbt ist. Arbeitsunfähigkeit, Alkoholismus, Depressionen, Obdachlosigkeit, geschlossene Psychiatrie, Selbstmord. Rufen Sie doch den örtlichen Gerichtsvollzieher an und fragen Sie ihn, was für Gestalten er findet, wenn er Unterhaltszahlungen einzutreiben versucht. Am besten einen Gerichtsvollzieher einer kleineren Ortschaft – denn dieser kennt einige der Väter aus der Zeit vor der Trennung und weiß, dass sie erst durch die Trennung ruiniert wurden. In einigen wenigen Fällen hat sich der Gerichtsweg jedoch gelohnt."

Sein Optimalantrag vor Gericht: „Ich (Name, Adresse) will Umgang mit meinem Kind (Name, Geburtsdatum, Adresse).“ Unterschrift und fertig.
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STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - von p__ - 25-02-2017, 11:55

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