26-02-2017, 12:10
Bevor man als Trennungsvater Dank für irgendwas erwartet, sollte man besser auf Eier vom Osterhasen hoffen, das ist wahrscheinlicher.
Penttilä ist aktiver Praktiker mit Erfahrung aus vielen begleiteten Fällen. Seine Aussagen sind im Prinzip richtig, aber für das Interview natürlich sehr verkürzt, sonst wäre ein Buch draus geworden. Um es mal ein bisschen zu relativieren und zu ergänzen:
- Es gibt einen grossen Unterschied zwischen ein, zwei Versuchen vor Gericht und der abschüssigen Bahn multipler Gerichtsverfahren, was man ohnehin nur mit hohem Ressourcenvorrat übersteht, wie er ganz richtig sagt.
- Sein Beispielgerichtsantrag ist nur für Umgangsverweigerung gut. Wenn das Kind kommt und man wünscht, dass es auch übernachtet besteht mit diesem Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis, denn Umgang besteht. Der Richter wird nachfragen und dann muss man doch wieder konkreter werden.
- Seine Zahlen über anhaltende Hochstrittigkeit sind zu niedrig. Sie stimmen, wenn man sie auf "laute" Hochstrittigkeit bezieht, die Hochstrittigkeit mit Gerichtsdonner und Robenrauschen, aber die "stille" Hochstrittigkeit ist viel häufiger. Und hat dieselben Folgen.
Sein Rat zu kurzen Gerichtsanträgen ist trotzdem völlig richtig, begleitet von der Erfahrung dass Richter die Schriftsätze ohnehin kaum lesen. Naja, vielleicht die von Müttern etwas mehr. Oft genug wird irgendein Schwachsinnsvorwurf der Mutter in der Breite diskutiert, während der eigentliche Umgangsantrag des Vaters mit weit weniger Energie drunter liegen bleibt.
Penttilä ist aktiver Praktiker mit Erfahrung aus vielen begleiteten Fällen. Seine Aussagen sind im Prinzip richtig, aber für das Interview natürlich sehr verkürzt, sonst wäre ein Buch draus geworden. Um es mal ein bisschen zu relativieren und zu ergänzen:
- Es gibt einen grossen Unterschied zwischen ein, zwei Versuchen vor Gericht und der abschüssigen Bahn multipler Gerichtsverfahren, was man ohnehin nur mit hohem Ressourcenvorrat übersteht, wie er ganz richtig sagt.
- Sein Beispielgerichtsantrag ist nur für Umgangsverweigerung gut. Wenn das Kind kommt und man wünscht, dass es auch übernachtet besteht mit diesem Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis, denn Umgang besteht. Der Richter wird nachfragen und dann muss man doch wieder konkreter werden.
- Seine Zahlen über anhaltende Hochstrittigkeit sind zu niedrig. Sie stimmen, wenn man sie auf "laute" Hochstrittigkeit bezieht, die Hochstrittigkeit mit Gerichtsdonner und Robenrauschen, aber die "stille" Hochstrittigkeit ist viel häufiger. Und hat dieselben Folgen.
Sein Rat zu kurzen Gerichtsanträgen ist trotzdem völlig richtig, begleitet von der Erfahrung dass Richter die Schriftsätze ohnehin kaum lesen. Naja, vielleicht die von Müttern etwas mehr. Oft genug wird irgendein Schwachsinnsvorwurf der Mutter in der Breite diskutiert, während der eigentliche Umgangsantrag des Vaters mit weit weniger Energie drunter liegen bleibt.