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STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“
#4
(26-02-2017, 12:10)p__ schrieb: Sein Rat zu kurzen Gerichtsanträgen ist trotzdem völlig richtig, begleitet von der Erfahrung dass Richter die Schriftsätze ohnehin kaum lesen. Naja, vielleicht die von Müttern etwas mehr. Oft genug wird irgendein Schwachsinnsvorwurf der Mutter in der Breite diskutiert, während der eigentliche Umgangsantrag des Vaters mit weit weniger Energie drunter liegen bleibt.

Wie bringt man dann komplexere Zusammenhänge vor? Das Schreiben kurz halten und die komplexeren Argumente als Anhang dazu?
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RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - von Pfanne - 26-02-2017, 14:32

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