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STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“
#6
(26-02-2017, 14:32)Pfanne schrieb: Wie bringt man dann komplexere Zusammenhänge vor? Das Schreiben kurz halten und die komplexeren Argumente als Anhang dazu?
Komplexere Zusammenhänge interessieren das Gericht nicht. Im Zweifelsfall wird ein teures Gerichtsgutachten
in Auftrag gegeben, welches:
1.) Der Vater selbst bezahlen darf
2.) Vom Gericht in Auftrag gegeben wird von den bekannten "gleichgesinnten" GutachterInnen
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RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - von blue - 26-02-2017, 18:28

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