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STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“
#13
(06-03-2017, 23:49)Sixteen Tons schrieb: ...Das Kind bekommt von jedem Elternteil die "richtige" Wahrheit erklärt.
...Man kann die Akten natürlich aufheben, falls da mal Anfragen kommen. Quasi wie für einen unerwarteten Besuch eines Betriebsprüfers.
Fleißkarten bekommt man dafür aber keine, daß sollte man sich bewußt machen.

Da hast du absolut recht, ich sehe das inzwischen genau so.
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RE: STIMME: „Gemeinsame elterliche Sorge lässt sich nicht durchsetzen“ - von Zuschauer - 07-03-2017, 08:13

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