(16-03-2017, 21:24)Antragsgegner schrieb: Da ich auch gerade überlege, wie ich mich absichern kann:
Wie schützt ihr euch vor der simplen Lohnpfändung bei einem DE-Arbeitgeber?
Das geht nicht. Der Arbeitgeber wird in Deutschland per Gesetz zum Drittschuldner erklärt - zahlt er nicht das Geld aus deinem Lohn, zahlt er eben aus seinem eigenen. Also zieht er den Pfändungsbetrag lieber seinem Arbeitnehmer ab, als selbst zu zahlen.
Nach meiner Erfahrung sind die deutschen Arbeitgeber in dieser Hinsicht ziemlich phantasielos. Nur ganz wenige sind bereit, ihrem Mitarbeiter (der schuldlos infolge Scheidung in solche Probleme gerutscht ist) auch tatsächlich zu helfen. Leider.
(16-03-2017, 22:17)hans2000 schrieb: Ein Arbeitskollege von mir hatte das Problem auch einmal.
Er hat es ganz einfach gelöst.
Seine neue Partnerein wurde eingestellt für viel Gehalt und wenig Arbeit....
So lange es mit der neuen Partnerin gut läuft, einfache und wirksame Lösung.
Ein Bekannter (Ex meiner Schwester) hat das mal ähnlich gemacht, er hat seiner LAG die Einliegerwohnung zu einem Spottpreis vermietet, um sein Einkommen unterhaltstechnisch zu optimieren. Als ihm die LAG zu fad wurde und er sie loswerden wollte, kam das böse Erwachen. Sie hat sich aus dieser superbilligen Wohnung einfach nicht herausklagen lassen......
Bibel, Jesus Sirach 8.1