23-03-2017, 17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2017, 17:32 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
Wir haben am kommenden Montag um 14 Uhr eine Telefon-Konferenz. Bis dahin haben wir dem Anwalt untersagt, telefonisch oder schriftlich ohne Rücksprache mit uns nach Außen zu kommunizieren.
Wir werden keine Kurzschluß-Reaktion durchführen - dem Anwalt jedoch einen klaren Rahmen angeben.
Bisher war es immer GUT, WENN er was erledigt hat. Zeitweise hat es zu lange gedauert ...
@p: nein, es lag nicht an einem Gehilfen. Der Anwalt hat SELBST entschieden, dass er das aktuell nicht gut findet - aber OHNE mit uns zu sprechen. Das geht einfach nicht.
Wir werden keine Kurzschluß-Reaktion durchführen - dem Anwalt jedoch einen klaren Rahmen angeben.
Bisher war es immer GUT, WENN er was erledigt hat. Zeitweise hat es zu lange gedauert ...
@p: nein, es lag nicht an einem Gehilfen. Der Anwalt hat SELBST entschieden, dass er das aktuell nicht gut findet - aber OHNE mit uns zu sprechen. Das geht einfach nicht.