(24-03-2017, 15:16)p__ schrieb: Solange kein Unterhalt fliesst...
Nö, tut es nicht.
Nachdem das erste Halbjahreszeugnis trotz dreifacher Mahnung (2x Früchtchen, 1x gegnerischer Anwalt) nicht vorgelegt wurde, habe ich die KU-Zahlung sofort gestoppt und seitdem nicht wieder aufgenommen.
Daß das Zeugnis nicht vorgelegt wurde (ich habe es dann ein Jahr später bekommen, nachdem das Gericht es angefordert hatte), wundert mich auch nicht:
In den fünf fachspezifischen Fächern vier Fünfen und eine Vier und dazu noch 25% Fehlzeiten muß man nicht mehr kommentieren.
(ach so, in dem Stil gings dann weiter)
Simon II