27-03-2017, 15:12
OK. In dem Fall wurde die Dame nach mehreren Anzeigen Ihreseits, dann doch mal verurteilt. Was ich jedoch für echt übel finde ist folgede Aussage:
"2011 wurde A. vom Landgericht Kassel wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, durfte aber nicht auf seinen Posten als Lehrer zurückkehren. Im Juni 2012 starb der 53-Jährige, verbittert und depressiv, an einem Herzinfarkt."
Aus der Sicht von der nun zu Recht veruteilten:
Ziel erreicht...!
1) Sie konnte Ihm schaden
2) Er wurde bestraft, weil Sie gelogen hat
3) Er konnte sich wehren (zu Recht) wie er wollte
4) Wieder im Leben, er hatte keines (durfte nicht wieder als Lehrer arbeiten)
5) 53 Jahre nur alt, verbittert und depressiv, verstorben
"2011 wurde A. vom Landgericht Kassel wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, durfte aber nicht auf seinen Posten als Lehrer zurückkehren. Im Juni 2012 starb der 53-Jährige, verbittert und depressiv, an einem Herzinfarkt."
Aus der Sicht von der nun zu Recht veruteilten:
Ziel erreicht...!
1) Sie konnte Ihm schaden
2) Er wurde bestraft, weil Sie gelogen hat
3) Er konnte sich wehren (zu Recht) wie er wollte
4) Wieder im Leben, er hatte keines (durfte nicht wieder als Lehrer arbeiten)
5) 53 Jahre nur alt, verbittert und depressiv, verstorben