16-07-2009, 08:30
(15-07-2009, 23:37)borni schrieb: Dies bedeutet, dass die Entscheidung über den Umgang und seine Ausgestaltung nicht durch das Gericht auf Dritte, insbesondere das Jugendamt, überantwortet werden darf. Das Gericht selbst hat eine konkrete und vollständige Regelung zu treffen."Dieses ist nur wieder eine Bestätigung der seit vielen Jahren bekannten Rechtsprechung der obersten Gerichte. In den Rechtskommentaren, z.B. Palandt, steht das seit ewigen Zeiten.
Das "Salz in der Supper" bildet die Formulierung "Entscheidung darf nicht übertragen werden". Wurde ja auch niemals! Das JA wird lediglich "angehört" und die Entscheidung kommt immer vom Gericht. In den seltensten Fällen entscheidet das Gericht entgegen der Meinung von JA oder Gutachten.
Die meisten Roben können gar nicht selbst entscheiden, weil sie gar nicht entsprechend ausgebildet sind!