16-07-2009, 11:12
(16-07-2009, 08:30)blue schrieb: Dieses ist nur wieder eine Bestätigung der seit vielen Jahren bekannten Rechtsprechung der obersten Gerichte. In den Rechtskommentaren, z.B. Palandt, steht das seit ewigen Zeiten.
Die OLGs und der BGH haben eine kurze Halbwertszeit des Wissens, schieben regelmässig Bröckchen für Bröckchen Mist hinein (z.B. Selbstbehalt bei Unterhalt nach §1615l BGB) oder erklären plötzlich ihre eigene, nur Monate alte Rechtssprechung für falsch (BGH, Mehrbedarf Kindergarten).
Das BVerfG ist keineswegs besser oder schlauer, aber was sie schreiben wird sehr viel genauer betrachtet und kommentiert. Es kann also seine eigenen Urteile nicht mit so leichter Hand umwerfen oder umbiegen, damit würde es sich selbst schwächen. Leider schützt das nicht vor bodenlosem Schwachsinn, wie wir an Entscheidungen wie der zu §1626a BGB gesehen haben.