20-04-2017, 12:15
hallo maestro,
aaalso...ich seh das so:
1. dein antrag ans FG in dem bezirk des letzten wohnortes des kindes mit antrag auf regelung des umganges
2. dem antrag alle doku beifügen, daß dein kind hilfe benötigt
3. dem antrag beilegen, daß momentan die KM nix für das kind gesundheitlich tut, da alle therapiegeräte noch am alten wohnort sind
4. keinen antrag auf ABR stellen, wenn ABR-antrag von KM, antrag auf beibehaltung stellen
5. im verfahren zur regelung umgang, dem lebensmittelpunkt bei mutter zustimmen
6. wenn du dir sicher bist, daß du genug geld erstmal auf der hohen kante hast, für einen zeitraum X kein gehalt generieren
7. wenn du dir sicher bist, daß du das kind besser betreuen kannst, und sehr wenig fremdbetreuung in anspruch nehmen würdest, erst
dann den antrag auf ABR stellen
8. die anwältin kann nicht einfach so eine einstw. verfügung beantragen, die wird sehr genau geprüft
ich würde da erst mal klare stellungen ausbauen. wie steht das kind zum ganzen? kann es sich artikulieren?
bb
netlover
aaalso...ich seh das so:
1. dein antrag ans FG in dem bezirk des letzten wohnortes des kindes mit antrag auf regelung des umganges
2. dem antrag alle doku beifügen, daß dein kind hilfe benötigt
3. dem antrag beilegen, daß momentan die KM nix für das kind gesundheitlich tut, da alle therapiegeräte noch am alten wohnort sind
4. keinen antrag auf ABR stellen, wenn ABR-antrag von KM, antrag auf beibehaltung stellen
5. im verfahren zur regelung umgang, dem lebensmittelpunkt bei mutter zustimmen
6. wenn du dir sicher bist, daß du genug geld erstmal auf der hohen kante hast, für einen zeitraum X kein gehalt generieren
7. wenn du dir sicher bist, daß du das kind besser betreuen kannst, und sehr wenig fremdbetreuung in anspruch nehmen würdest, erst
dann den antrag auf ABR stellen
8. die anwältin kann nicht einfach so eine einstw. verfügung beantragen, die wird sehr genau geprüft
ich würde da erst mal klare stellungen ausbauen. wie steht das kind zum ganzen? kann es sich artikulieren?
bb
netlover