20-04-2017, 13:16
Das Hauptforum ist fallbezogen organisiert, es wäre besser gewesen statt der Threads mit den Informationsbröcklein so anzufangen, wie du es jetzt getan hast. Erst der Überblick über die Situation, dann die Fragen.
Das ist dir sicher nicht erst bei ihrem Auszug aufgefallen. Sie war nur weiter im Trennungsprozess wie du. Also wieder mal der Väter-Klassiker.
Hat aber seine Vorteile. Auch das ist eine Art von Berechenbarkeit, die man ausnutzen kann.
Ja, du kannst. Das wird natürlich Folgen haben, die dir vielleicht nicht mehr so gefallen. Die Ex wird das Kind fordern, wahrscheinlich sehr kurzfristig per einstweiliger Anordnung. Sie wird Erfolg haben. Du hast immerhin acht Wochen lang Mitnahme und Verbleib des Kindes bei ihr akzeptiert. Aber auch wenn nicht: Aufgrund eurer ehelichen Verhältnisse (du Job, sie Kinderbetreuung) sind deine Chancen auf eine Verfestigung auf irgendwas mit "Kind eine Woche bei dir" nahe Null. Es wird irgendeine Umgangsregelung für dich herauskommen, die weit davon entfernt ist.
Das Spiel ist fast zu Ende, die entscheidenden Züge sind alle schon gemacht. Du stehst jetzt mit wenig schwachen Figuren gegen viele starke Figuren da und hoffst verständlicherweise wie alle Väter, einen Bauer durchzubringen damit eine Königin draus wird.
Mein Rat: Auseinandersetzungen um sämtliche gestohlenen Güter einstellen, aber für Nachweise sorgen, das im Zugewinnausgleich geltend machen, vielleicht auch beim Ehegattenunterhalt. Aber mit einem behinderten Kind ist auch das eine wenig erfolgversprechende Methode. Keine Auseinandersetzungen um den Verbleib des Kindes. Kind bei der Mutter. Übungsgeräte herausgeben.
Das Kind ist Stress für die Mutter, aber unumgängliches Pfand für die grosse Abzocke. Also würde ich in unerwarteter Weise reagieren. Mit nichts den Eindruck erwecken, als wolltest du das Kind haben oder hälftig mitbetreuen (oder hast du das schon offen gefordert?). Die Umgangsregelung der Ex kommentarlos hinnehmen. Oder sogar einengen. Mach einen desinteressierten Eindruck.
Die Ex will wieder arbeiten (was gut für deine Ehegattenunterhaltspflichten ist), setzt Oma ein. Das wird nicht lange gut gehen. Auch Omas werden älter und haben Stress mit behinderten Kindern. Da bleibt noch viel zu tun übrig für Ex. Die Chance ist grösser, dass Ex wieder von selbst mehr Mitbetreung fordert wie die Chance, dass du mit viel Tamtam eine weitergehende Umgangsregelung erzwingst. Denk an ihren Widerspruch auf alles, was von dir kommt.
In deinem Fall wird der Ehegattenutnerhalt noch eine grosse Rolle spielen. Darüber ist jetzt nicht viel zu raten, das überlass einem versierten Anwalt.
Zitat:Exe (bockig, stur, borniert und einfältig wie sie ist)
Das ist dir sicher nicht erst bei ihrem Auszug aufgefallen. Sie war nur weiter im Trennungsprozess wie du. Also wieder mal der Väter-Klassiker.
Zitat:Sie schenkt mir weder Glauben noch Gehör, jedem anderen 1000x mehr als mir.
Hat aber seine Vorteile. Auch das ist eine Art von Berechenbarkeit, die man ausnutzen kann.
Zitat:Kann ich das Kind problemlos eine Woche am Stück einfach bei mir behalten - auch gegen den Willen der Mutter -, solange ich noch volles Sorgerecht habe?
Ja, du kannst. Das wird natürlich Folgen haben, die dir vielleicht nicht mehr so gefallen. Die Ex wird das Kind fordern, wahrscheinlich sehr kurzfristig per einstweiliger Anordnung. Sie wird Erfolg haben. Du hast immerhin acht Wochen lang Mitnahme und Verbleib des Kindes bei ihr akzeptiert. Aber auch wenn nicht: Aufgrund eurer ehelichen Verhältnisse (du Job, sie Kinderbetreuung) sind deine Chancen auf eine Verfestigung auf irgendwas mit "Kind eine Woche bei dir" nahe Null. Es wird irgendeine Umgangsregelung für dich herauskommen, die weit davon entfernt ist.
Zitat:Es ist schwierig kluge Schachzüge zu tun.
Das Spiel ist fast zu Ende, die entscheidenden Züge sind alle schon gemacht. Du stehst jetzt mit wenig schwachen Figuren gegen viele starke Figuren da und hoffst verständlicherweise wie alle Väter, einen Bauer durchzubringen damit eine Königin draus wird.
Mein Rat: Auseinandersetzungen um sämtliche gestohlenen Güter einstellen, aber für Nachweise sorgen, das im Zugewinnausgleich geltend machen, vielleicht auch beim Ehegattenunterhalt. Aber mit einem behinderten Kind ist auch das eine wenig erfolgversprechende Methode. Keine Auseinandersetzungen um den Verbleib des Kindes. Kind bei der Mutter. Übungsgeräte herausgeben.
Das Kind ist Stress für die Mutter, aber unumgängliches Pfand für die grosse Abzocke. Also würde ich in unerwarteter Weise reagieren. Mit nichts den Eindruck erwecken, als wolltest du das Kind haben oder hälftig mitbetreuen (oder hast du das schon offen gefordert?). Die Umgangsregelung der Ex kommentarlos hinnehmen. Oder sogar einengen. Mach einen desinteressierten Eindruck.
Die Ex will wieder arbeiten (was gut für deine Ehegattenunterhaltspflichten ist), setzt Oma ein. Das wird nicht lange gut gehen. Auch Omas werden älter und haben Stress mit behinderten Kindern. Da bleibt noch viel zu tun übrig für Ex. Die Chance ist grösser, dass Ex wieder von selbst mehr Mitbetreung fordert wie die Chance, dass du mit viel Tamtam eine weitergehende Umgangsregelung erzwingst. Denk an ihren Widerspruch auf alles, was von dir kommt.
In deinem Fall wird der Ehegattenutnerhalt noch eine grosse Rolle spielen. Darüber ist jetzt nicht viel zu raten, das überlass einem versierten Anwalt.