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BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig b. Ausschluss d. Versorgungsausgleichs
#6
Der BGH vom 15.3.2017 – XII ZB 109/16 legt sogar noch einen drauf. Volltext: https://www.rws-verlag.de/aktuell/wirtsc...916-52961/

Er erklärt einen Ehevertrag bereits insgesamt für ungültig, obwohl die Einzelklauseln alle legal, gültig und nicht zu beanstanden sind. Eine doppelte Ungültigkeiterklärung: Erstens lügt der BGH die salvatorische Klauses aus dem Zivilrecht heraus und zweitens verlegt er die Glütigkeit eines Vertrages in die Lage eines richterlichen Furzes. Liegt er quer im Bauch, ist er ungültig, liegt er längs, ist er gültig.

Zu ironisch? Leider nicht, der BGH toppt auch Ironie. Der Fall: Mann kriegt Anteile am Unternehmen seiner Mutter unter der Bedingung, dass er mit Ehevertrag heiratet, so dass die Firma bei Scheidung nicht draufgeht. Kluge Mutter. Aber auch sie rechnet nicht mit dem Wahnsinns der BGH-Richterinnen.

Er heiratet, schliesst per Vertrag Zugewinn- und Versorgungsausgleich aus, spricht der Ehefrau aber nicht wenig Unterhalt aus Gründen der Kinderbetreuung zu. Beide unterschreiben den Vertrag beim Notar ohne zögern, nachdem er den Parteien vorgelesen wurde. Die Frau war gesund, bekommt in der Ehe aber nach Jahren MS und erhält eine Erwerbsminderungsrente. Aktien für 46000 EUR hat sie auch. Irgendwann lässt man sich scheiden. Und gleich mal den Vertrag angefochten.

Der BGH behauptet, dass die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages nicht voraussetzt, dass der benachteiligte Ehegatte den Vertrag nur mit Bedenken oder quasi widerwillig abschließt. Vielmehr sei „auch und gerade der Ehegatte geschützt, der dem Verlangen des überlegenen Ehegatten widerstandslos Folge leistet“. Ein extremes Gummikriterium, das durch Richter hinterher, nach Jahrzehnten Ehe festgelegt wird. Unberechenbar wie die Lage eines Richterfurzes eben und dunkel wie das Loch, durch das er dann entweicht. Als Konsequenz kann die Frau alle gesetzlichen Ansprüche geltend machen, insbesondere auch Krankheitsunterhalt. Für den Mann endet der Weg wohl, schlagartig ist entgegen des Vertrages mit der Exenutnerschrift drauf die Hälfte seiner Rentenansprüche weg, der Zugewinnausgleich wird ihn heftig reinreissen wenn die Firma gewachsen ist und dann hat er noch den Rest des Lebens hohen laufenden Unterhalt zu bezahlen. Der Schutz der Firma ist grandios fehlgeschlagen. Nicht nur teilweise, sondern zu 100%.
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RE: BGH XII ZR 6/07: Ehevertrag insgesamt nichtig b. Ausschluss d. Versorgungsausgleichs - von p__ - 22-04-2017, 18:07

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