23-04-2017, 08:34
Na ja, Frau hatte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung gerade das Kind bekommen ( und wohl auch beim Notar dabei). Das ist ja fast so "schlimm" wie eine Schwangere zum Notar zu zerren. Gilt wohl als eine Art "Unzurechnungsfähigkeit".
Nachehelicher Unterhalt wurde schon bei OLG befristet - trotz Krankheit.
... und die wesentliche Beteiligung hat Mann erst drei Jahre vor Scheidung erhalten.
Nicht heiraten wäre sicher besser gewesen, aber das Risiko in die Cloud laden und von den Vorteilen der Ehe zu profitieren kann auch nicht die Lösung sein.
Nachehelicher Unterhalt wurde schon bei OLG befristet - trotz Krankheit.
... und die wesentliche Beteiligung hat Mann erst drei Jahre vor Scheidung erhalten.
Nicht heiraten wäre sicher besser gewesen, aber das Risiko in die Cloud laden und von den Vorteilen der Ehe zu profitieren kann auch nicht die Lösung sein.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)