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Unterhalt volljähriges kind
#4
(03-05-2017, 12:13)fragender schrieb: Wenn Deine Ex-Frau Hartz4 bekommt, dann kannst Du froh sein, wenn Du nicht noch vom JC angeschrieben wirst und von dort Unterhalt für Ex verlangt wir.... Lach nicht, aber dass ist meiner Bekannten passiert. Sie ist seit Jahren geschieden und hat momentan beide Kinder bei sich. Leiblicher Vater ist Krank (zumind. laut Arzt) und kann daher nicht Arbeiten. Dies dauert mittlerweile schon so lange, dass er Harzt4 bekommt und bei seiner Ex frau wurde dann mal pauschal angefragt. Das er in diesem Fall wirklich keinen Unterhalt bezahlt ist den JC egal.
Aber, da Deine Tochter Ü18 ist und sich nicht in Ausbildung befindet, ist Sie für sich selbst verantwortlich. Es könnte natürlich sein, dass das JC ggf bei Dir und Deiner Ex nachfragt. Aber, da Du ein minderjähriges Kind zu verhalten hast, dürftest Du um weitere Zahlungen drum rum kommen, mal davon abgesehen, dass Du ja momentan schon bezahlst. Dies sollte, wenn Fragen vom JC kommen, auch schlüssig nachweisbar sein.

Das sehe ich auch schon so, das Problem ist ja nur, wenn zuviel gezahlt wird, sagen die vom JC nix, aber wenn zuwenig gezahlt wird, kommen die ganz fix mit einer Nachzahlung...
Nur: wieviel muss ich denn jetzt zahlen? lt. DD Tabelle wären es 527Euro, abzüglich kindergeld 335Euro, ich zahle freiwillig 375 Euro...
So, nun habe ich folgendes gefunden:
"Hat das nicht privilegierte volljährige Kind dagegen einen eigenen Hausstand, beträgt sein Unterhaltsanspruch generell 735 Euro monatlich (Stand: 2017). Auch hier beläuft sich der Selbstbehalt für jedes Elternteil auf 1.300 Euro pro Monat."

Aha, also Unterhaltsanspruch 735 Euro. Von jedem Elternteil? oder insgesamt?
Und wenn das Kind 450 Euro selbst verdient?

Nicht, das das JC ankommt und will noch  400 Euro von mir...
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Unterhalt volljähriges kind - von Charly - 03-05-2017, 08:55
RE: Unterhalt volljähriges kind - von sorglos - 03-05-2017, 10:18
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