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Unterhalt volljähriges kind
#5
Der Bedarf des Kindes beträgt, wenn es eine Ausbildung ohne eigenen Verdienst macht (also z.B. ein Studium, eine Berufsfachschule o.ä.), 735 EUR abzüglich Kindergeld.

Macht es eine Ausbildung mit Verdienst, wird der Verdienst abzüglich einer Pauschalsumme (irgendwo um 100 EUR herum) von den 735 EUR abgezogen. Außerdem wie oben beschrieben auch das Kindergeld.

Was dann übrig bleibt, müssen die Eltern übernehmen.

Macht das Kind KEINE Ausbildung, muß es seinen Bedarf selbst decken.

Simon II
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Unterhalt volljähriges kind - von Charly - 03-05-2017, 08:55
RE: Unterhalt volljähriges kind - von sorglos - 03-05-2017, 10:18
RE: Unterhalt volljähriges kind - von Charly - 03-05-2017, 12:39
RE: Unterhalt volljähriges kind - von Simon ii - 03-05-2017, 12:52
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RE: Unterhalt volljähriges kind - von Simon ii - 03-05-2017, 15:41
RE: Unterhalt volljähriges kind - von Charly - 09-05-2017, 11:37
RE: Unterhalt volljähriges kind - von Simon ii - 09-05-2017, 13:50

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