(03-05-2017, 15:05)Charly schrieb: was ich wirklich zu zahlen habe, bzw. was ich gesetzlich zahlen muss
Wenn a) kein Titel besteht und b) Kind über 18 und c) keine Ausbildung läuft, dann: musst du gesetzlich gar nix zahlen.
Also ist alles, was du zahlst freiwillig.
(03-05-2017, 15:05)Charly schrieb: irgendwann wohlmöglich vom JC eine Nachzahlung gefordert werden kann..
Wenn du gesetzlich nix zahlen musst, kann JC keine Forderung oder Nachforderung stellen (klar, dumm versuchen könnten sie, um Dumme zu finden). Allerdings dürfen sie Auskunft verlangen. Aber erst dann, wenn deine Tochter einen Antrag nach SGBII /vulgo Hartz4 stellt und nicht rückwirkend. Wenn sie eine Ausbildung beginnt, ist das ausgeschlossen. Allerdings kann auch Bafögamt/Berufsbildungshilfe/etc. Auskunft verlangen.
(03-05-2017, 14:30)fragender schrieb: (Im Juni soll es hier wohl eine erhöhung des Selbstbehaltes von 1079,- € auf 1133,- geben).Was du meinst ist nicht der Selbstbehalt, sondern die Pfändungsfreigrenze für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Diese erhöht sich ab 1.7.2017 auf 1133,...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #