19-05-2017, 14:31
Zusammengeführt mit dem ähnlichen Beschluss aus Celle. Als Bauhelfer scheint man immer einen Job bekommen zu müssen und gut zu verdienen, wie die Beamtenrichter wissen.
Die Oberlandesgrerichte sind sehr gut darin, nach jedem Grossreinemachen des BVerfG (siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6207 ) Stück für Stück, Monat für Monat, die Bedingungen für fiktives Einkommen wieder zu senken. Davon haben wir jetzt drei Zyklen erlebt.
Bemerkenswert am Hammer Beschluss ist, dass der Vater die letzten acht Jahre lang seit der Geburt des Kindes voll arbeitet, sogar im Schichtdienst (keine Nebentätigkeit erlaubt). Er verdiente damit zuletzt 20883,29 € brutto, das sind 1260 EUR netto pro Monat. Er zahlt auch Unterhalt. Er hat also zu keinem Zeitpunkt weniger als Vollzeit gearbeitet oder in irgendeinen schlechter bezahlten Job gewechselt, im Gegenteil: Die Bewerbungen in andere Jobs lagen vor, einschliesslich Antworten der Unternehmen.
An dem Beschluss sieht man auch, wie eminent wichtig eine Beratung für Väter ist, in der Staatsorgane, Juristen und anderes Gesockse nicht die Finger drin haben. Sein Anwalt (Unterhaltsrecht - Anwaltspflicht) hat ihn ganz offensichtlich ebenfalls nicht über seine Möglichkeiten aufgeklärt, wahrscheinlich war er zu beschäftigt, die Honorarrechnung zu schreiben. Der ganze Stress war für den Vater völlig unnötig, er hätte sogar noch bei geringerer Arbeitszeit vollen Unterhalt bezahlen können - als Aufstocker. Stattdessen keine Strategie, keine Aufklärung über solche Möglichkeiten. Die Mutter hat es da einfach, ihre laufen die Beratungsstellen hinterher, an erster Stelle das Jugendamt das mit einer kostenlosen Beistandschaft auch den gesamten Unterhaltskram samt Durchsetzung gegen den Vater abnimmt.
Die Oberlandesgrerichte sind sehr gut darin, nach jedem Grossreinemachen des BVerfG (siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6207 ) Stück für Stück, Monat für Monat, die Bedingungen für fiktives Einkommen wieder zu senken. Davon haben wir jetzt drei Zyklen erlebt.
Bemerkenswert am Hammer Beschluss ist, dass der Vater die letzten acht Jahre lang seit der Geburt des Kindes voll arbeitet, sogar im Schichtdienst (keine Nebentätigkeit erlaubt). Er verdiente damit zuletzt 20883,29 € brutto, das sind 1260 EUR netto pro Monat. Er zahlt auch Unterhalt. Er hat also zu keinem Zeitpunkt weniger als Vollzeit gearbeitet oder in irgendeinen schlechter bezahlten Job gewechselt, im Gegenteil: Die Bewerbungen in andere Jobs lagen vor, einschliesslich Antworten der Unternehmen.
An dem Beschluss sieht man auch, wie eminent wichtig eine Beratung für Väter ist, in der Staatsorgane, Juristen und anderes Gesockse nicht die Finger drin haben. Sein Anwalt (Unterhaltsrecht - Anwaltspflicht) hat ihn ganz offensichtlich ebenfalls nicht über seine Möglichkeiten aufgeklärt, wahrscheinlich war er zu beschäftigt, die Honorarrechnung zu schreiben. Der ganze Stress war für den Vater völlig unnötig, er hätte sogar noch bei geringerer Arbeitszeit vollen Unterhalt bezahlen können - als Aufstocker. Stattdessen keine Strategie, keine Aufklärung über solche Möglichkeiten. Die Mutter hat es da einfach, ihre laufen die Beratungsstellen hinterher, an erster Stelle das Jugendamt das mit einer kostenlosen Beistandschaft auch den gesamten Unterhaltskram samt Durchsetzung gegen den Vater abnimmt.