27-05-2017, 11:51
Hallo,
wie lautet denn die gerichtlich festgelegte Umgangsregelung ?
Beschluss oder gerichtlich gebilligter Vergleich ?
Steht dort etwas von Vollstreckbarkeit und angedrohten Ordnungsmitteln ?
wie lautet denn die gerichtlich festgelegte Umgangsregelung ?
Beschluss oder gerichtlich gebilligter Vergleich ?
Steht dort etwas von Vollstreckbarkeit und angedrohten Ordnungsmitteln ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel