27-05-2017, 17:39
Die Vorgeschichte war hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8625
Ist nicht gut gelaufen. Die Kurzbeziehungen zur Ex waren üble Stufen abwärts, mit deiner Gesundheit geht es abwärts, mit dem Umgang geht es abwärts.
Eine Beratung bei ihrem Anwalt ist ja wohl der Witz. Der scheint ja extrem nach Honorar zu dürsten. Wenn er das ernst meint, würde es schon aufgrund der inhärenten Interessenkonflikts Richtung Parteiverrat §356 StGB gehen. Aufgrund Tätigkeitsverbot in §45 Bundesrechtsanwaltsordnung geht da gar nichts.
Beratung beim Jugendamt wird wie üblich nichts bringen, ist aber als Vorstufe zu einer Umgangsklage gut. Sich abfinden, nur Umgang nach Massgabe der Mutter - das hast du bis jetzt getan, das war deine durchgängige Strategie. Ihr das Wunschkind beschert, ihr hinterhergezogen, ihre Beziehungsversuche mitgemacht. Im Erdulden bist du ziemlich routiniert...
Eine Klage auf eine neue Umgangsregelung wird aus mehreren Gründen wenig bringen. Du bist nicht der Typ, der so etwas kühl durchzieht und dann auch versucht, eine Regelung durchzusetzen. Die Mutter ist nicht der Typ, der sich um eine Klage schert. Diese reifen Damen und späten Mütter, denen es "mit gewissen Situationen nicht gut geht" sind irrational und nur am eigenen Hintern interessiert, der Vater und andere Beteiligte sind nur Eindringlinge.
Langfristig das beste für dich wäre zurückzuziehen, eine Suchtentwöhnung mitzumachen, alles andere mit niedrigerer Priorität. Das wirst du aber nicht wollen, weil du immer noch glaubst, es wäre besser in der Nähe des Kindes zu sein. Dann würde ich gar nichts machen, Kontakt zum Kind nach dem Diktat der Mutter. Schätze das nicht zu gering ein, du hast in dieser von der Mutter hergestellten Mutter-Kind Verklammerung ohnehin nichts zu sagen, aber wenn der Kontakt irgendwie anhält wirst du trotzdem einer der Wege sein können, auf dem sich das Kind irgendwann von der Mutter freistrampeln kann.
Ist nicht gut gelaufen. Die Kurzbeziehungen zur Ex waren üble Stufen abwärts, mit deiner Gesundheit geht es abwärts, mit dem Umgang geht es abwärts.
Eine Beratung bei ihrem Anwalt ist ja wohl der Witz. Der scheint ja extrem nach Honorar zu dürsten. Wenn er das ernst meint, würde es schon aufgrund der inhärenten Interessenkonflikts Richtung Parteiverrat §356 StGB gehen. Aufgrund Tätigkeitsverbot in §45 Bundesrechtsanwaltsordnung geht da gar nichts.
Beratung beim Jugendamt wird wie üblich nichts bringen, ist aber als Vorstufe zu einer Umgangsklage gut. Sich abfinden, nur Umgang nach Massgabe der Mutter - das hast du bis jetzt getan, das war deine durchgängige Strategie. Ihr das Wunschkind beschert, ihr hinterhergezogen, ihre Beziehungsversuche mitgemacht. Im Erdulden bist du ziemlich routiniert...
Eine Klage auf eine neue Umgangsregelung wird aus mehreren Gründen wenig bringen. Du bist nicht der Typ, der so etwas kühl durchzieht und dann auch versucht, eine Regelung durchzusetzen. Die Mutter ist nicht der Typ, der sich um eine Klage schert. Diese reifen Damen und späten Mütter, denen es "mit gewissen Situationen nicht gut geht" sind irrational und nur am eigenen Hintern interessiert, der Vater und andere Beteiligte sind nur Eindringlinge.
Langfristig das beste für dich wäre zurückzuziehen, eine Suchtentwöhnung mitzumachen, alles andere mit niedrigerer Priorität. Das wirst du aber nicht wollen, weil du immer noch glaubst, es wäre besser in der Nähe des Kindes zu sein. Dann würde ich gar nichts machen, Kontakt zum Kind nach dem Diktat der Mutter. Schätze das nicht zu gering ein, du hast in dieser von der Mutter hergestellten Mutter-Kind Verklammerung ohnehin nichts zu sagen, aber wenn der Kontakt irgendwie anhält wirst du trotzdem einer der Wege sein können, auf dem sich das Kind irgendwann von der Mutter freistrampeln kann.