(06-06-2017, 11:52)p__ schrieb: Das Kind ist nicht 18 ...
Ups, stimmt, die 16 habe ich als 18 gelesen.
Dann hast Du natürlich recht.
Übrigens kann bei dieser Abänderung auch der Titel auf das vollendete 18. Lebensjahr begrenzt werden (wenn man schon beim ändern ist, dann auch richtig!).