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Schulausbildung Kindesunterhalt
#11
(07-06-2017, 08:48)Trullo1 schrieb: Der Titel paßt schon, aber sobald er selbst Geld verdient wird dies doch gegengerechnet?

Das ist richtig; aber wie weiter oben schon ausgeführt: Wenn er nicht will, ist er rein rechtlich nicht dazu verpflichtet, und Du müßtest klagen.

Ist denn Dein Titel auf bis zum 18. Lebensjahr begrenzt?

Wenn ja, würde sich meiner Meinung nach die Frage stellen, ob sich dann eine Auseinandersetzung wirklich lohnt.

Wenn nein, dann je eher desto besser klagen, sofern Dein Sohn uneinsichtig ist.

Simon II
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 05-06-2017, 19:03
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