12-06-2017, 12:02
(12-06-2017, 11:45)FeLuHe schrieb: Es muss doch jemanden geben, der weiß ob das Schwärzen rechtens war... ...oder wann man was schwärzen darf.
Das Problem ist nicht das schwärzen, sondern den verweigerten Nachteilsausgleich auch durchzusetzen. Sicher kannst du schwärzen was für den Ausgleich irrelevant ist, aber du musst dann bei Verweigerung auch ein Verfahren führen und das Geld einklagen. Sollte deine Anwältin keine Lust dazu haben, beauftrage einen anderen Anwalt, der Lust hast.