12-06-2017, 19:45
Der Fall ist sehr speziell, so dass ein Musterurteil entweder nicht existiert oder nicht zu finden ist.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass schwärzen irrelevanter Bestandteile eine Verwirkung der Erstattung auslöst. Das widerspricht der Praxis bei anderen Sachverhalten im Familien- und auch Steuerrecht.
Da bleiben dir also nur drei Möglichkeiten, zwei sind schon genannt.
- bei den geschwärzten Stellen bleiben und anschliessend zeitnah klagen, wenn der Nachteilsausgleich unterbleibt.
- in diesem einen und letzten Jahr die Stellen ungeschwärzt lassen. Entweder es wird bezahlt oder du musst doch noch klagen.
- Abhaken, schweigen und keinen Nachteilsausgleich mehr fordern.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass schwärzen irrelevanter Bestandteile eine Verwirkung der Erstattung auslöst. Das widerspricht der Praxis bei anderen Sachverhalten im Familien- und auch Steuerrecht.
Da bleiben dir also nur drei Möglichkeiten, zwei sind schon genannt.
- bei den geschwärzten Stellen bleiben und anschliessend zeitnah klagen, wenn der Nachteilsausgleich unterbleibt.
- in diesem einen und letzten Jahr die Stellen ungeschwärzt lassen. Entweder es wird bezahlt oder du musst doch noch klagen.
- Abhaken, schweigen und keinen Nachteilsausgleich mehr fordern.