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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017
#3
(14-06-2017, 14:33)Maestro schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, verbleiben dem früh-aufstehenden, hart und fleißig arbeitenden Unterhaltspflichtigen, aber zahlungsverweigernden/unterhalts-prellenden Sklaven künftig 1139,80€ plus 426,71€ = 1566,71€ monatich.

Das verstehst du vermutlich falsch. Bei Unterhalt gilt §850d ZPO und hier gibt es keine Grenzen. Das darf auch gerne weniger als ALG II sein.
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RE: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017 - von JahJahChildren - 14-06-2017, 14:45

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