14-06-2017, 14:45
(14-06-2017, 14:33)Maestro schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, verbleiben dem früh-aufstehenden, hart und fleißig arbeitenden Unterhaltspflichtigen, aber zahlungsverweigernden/unterhalts-prellenden Sklaven künftig 1139,80€ plus 426,71€ = 1566,71€ monatich.
Das verstehst du vermutlich falsch. Bei Unterhalt gilt §850d ZPO und hier gibt es keine Grenzen. Das darf auch gerne weniger als ALG II sein.