Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017
#6
(14-06-2017, 14:43)Sixteen Tons schrieb: Das sind nur die Freigrenzen für Schuldner, die keine Schulden aus Unterhalt und Verbrechen haben.
Das greift ein wenig zu knapp, denn überjährige Unterhaltsschulden werden nach 850c behandelt.
Ein weit verbreiteter Trick der UVK:
Laufend gezahlter Unterhalt wird nicht vollständig dem Bedürftigen ausgekehrt, sondern es wird weiterhin Unterhaltsvorschuss geleistet.
D.h. unter dem Strich:
Es ist immer unterjähriger Unterhalt vorhanden!
Mein Rechtsanwalt hatte große Mühe dieses darzustellen. 
Auch bei Pfändung nach 850d muss man nicht gleich den Kopf in den Sand stecken.
Wäre nun zu kompliziert zu erklären:
Wir haben uns auf 15€/m. Rückzahlung geeinigt  Big Grin
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017 - von webmin - 14-06-2017, 15:40

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste