14-06-2017, 19:38
(14-06-2017, 15:40)Maestro schrieb: Haben die Juristen eigentlich noch alle Latten am Zaun? Und dann auch noch bei einer Insolvenz unauslöschlich. Das ist doch krank.
Wie kommst Du darauf ? § 302 InsO PFLICHTWIDRIG nicht gezahlt hat...Ich möchte den Gläubiger sehen der in eine Feststellungsklage geht wenn der Schuldner Widerspruch einlegt !
Ich glaube nicht das die Unterhaltsgläubiger PKH dafür bekommen
Das bedeutet allerdings das man auf gar keinen Fall ein Verurteilung z.B. § 170 StGB einfach so hinnimmt.