11-07-2017, 22:13
Zusammenfassend kann man sagen, daß ein Auskunftsanspruch auf jeden Fall besteht, wenn das JC an das Kind leistet.
Das scheint hier ja der Fall zu sein. Steht auch so in dem Artikel, den P verlinkt hat:
" Das BSg hat nunmehr klargestellt, dass eine Auskunftspflicht wegen einer Unterhaltsschuld für das Kind nur besteht, wenn das Kind selbst auch Hartz-IV-Leiostungen bezieht."
Das scheint hier ja der Fall zu sein. Steht auch so in dem Artikel, den P verlinkt hat:
" Das BSg hat nunmehr klargestellt, dass eine Auskunftspflicht wegen einer Unterhaltsschuld für das Kind nur besteht, wenn das Kind selbst auch Hartz-IV-Leiostungen bezieht."
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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