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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#11
(12-07-2017, 16:49)Mahatu schrieb: Dann ist es eigentlich sinnvoll, nicht allzu viele Rentenpunkte zu haben, damit es nicht zum Abzweigen kommt.  Die gesetzliche Durchschnittsrente liegt ohnehin unter dem Selbstbehalt.

Es macht zumindest keinen Sinn, den pfändbaren Anteil der Rente, also alles über dem Selbstbehalt, weiter zu erhöhen indem man buckelt bis 70 oder so.

Wenn die Rente schon gepfändet ist, dann kann man auch aufhören.

(12-07-2017, 17:07)p__ schrieb: Wer nach Stufe 10 Unterhalt bezahlt hat, also um die 5000 EUR bereinigtes Nettoeinkommen erzielte, der hat vielleicht auch eine etwas höhere Rente.

Nö. Nach dem durchgeführten Versorgungsausgleich wurde meine (zu erwartende) Rente reduziert von 2.300.- € monatlich auf 1.370.- € monatlich. Diese "Rest"-Rente ist aber schon gepfändet, man wird diese also weiter reduzieren auf 850.- € monatlich oder weniger.

Die krux am deutschen Rentenversicherungssystem ist die Beitragsbemessungsgrenze. Alles Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei, d.h. wenn einer 20.000.- € im Monat verdient, zahlt er nur Rentenversicherungsbeiträge für eben diese (aktuell) 4.350.- €. Das Einkommen, das darüber liegt, erhöht die Rentenansprüche NICHT.

Wer also Kindesunterhalt nach DDT Stufe 10 zahlt, der verdient zwar gut - aber die Rente liegt dramatsich darunter.

Muss dann per Abänderungsklage korrigiert werden
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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