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ausbildungskosten/schulkosten für volljährige tochter
#2
Im Grunde ist das doch fast super.
Sie tut was und lümmelt nicht rum bzw hält "nur" die Hand auf.
Es werden zwei Sachen ggf kompliziert.
a) Sie hat eine eigene Wohnung. Somit wohnt Sie nicht mehr bei Mutti. --> Dadurch hat Sie aber auch höhere Ansprüche (Kosten)
b) (und da wird es oft problematisch) Nun sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. ABER: Wie Du fast überall hier nachlesen kannst sind nun div. Faktoren zu beachten:
1) Sie muß Dich auffordern Deine Einküfte offen zu legen
2) Sie muss im gegenzug Dir IHRE und die Einkünfte Ihrer Mutter offenlegen.
Dann kann man sich einigen oder Sie muss klagen.
Fertig
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RE: ausbildungskosten/schulkosten für volljährige tochter - von fragender - 27-07-2017, 11:32

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