27-07-2017, 12:15
Bis September hat sie keinerlei Ansprüche, danach hat sie Anspruch auf den üblichen Volljährigenunterhalt, solange ihre Ausbildung geht. Ob du den leisten kannst bzw. musst und in welchem Verhältnis zur Mutter (die ebenfalls pflichtig ist), ist ohne eine einzige Zahl zu kennen nicht zu sagen.