27-07-2017, 14:37
Da war sie aber privilegierte Volljährige oder sogar noch Minderjährig. Mit der Ausbildung ist sie nur noch nichtprivilegierte Volljährige und rutscht im Unterhaltsrang auf die vierte Position weit ab, §1609 BGB.
Wenn du wieder Unterhalt zahlst, dann ist das eine freiwillige Leistung von dir, zu der du nicht verpflichtet bist.
Wenn du wieder Unterhalt zahlst, dann ist das eine freiwillige Leistung von dir, zu der du nicht verpflichtet bist.