(10-08-2017, 10:03)Helmute2000 schrieb: nächste Frage, darf ich den Sohn dazu animieren, wenigstens für seine Weiterbildung, d.h. sein Fachabitur (FOS), Bafög zu beantragen?
Wieso animieren?
Er ist dazu verpflichtet, einen Bafög-Antrag zu stellen; und wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, bekommt er keinen KU.
(10-08-2017, 10:03)Helmute2000 schrieb: Gibt es dafür eine rechtliche Handhabe, gibt es Möglichkeiten das gerichtlich einzuklagen?
Nur indirekt: Wenn er Dich auf KU verklagt, kannst Du von ihm die Vorlage eines korrekt berechneten Bafög-Bescheids verlangen (Achtung: Die Ämter rechnen gerne falsch!). Wenn dieser nicht vorliegt, kann ihm ein fiktives Einkommen in Höhe des voraussichtlichen Bafögs angerechnet werden.
Simon II