01-09-2017, 10:41
(01-09-2017, 08:59)JahJahChildren schrieb: Mein Richter hatte jegliches Einkommen der Ex als überobligatorisch eingestuft. Es wurde nichts angerechnet. Trennungszeit bis zur Scheidung: 3 Jahre.
Zuständiges OLG war Zweibrücken.
Ich würde an Stelle von Martin82 die Scheidung als solche vorantreiben. Anderthalb Jahre Trennungszeit ist schon ganz schön lang.
Bibel, Jesus Sirach 8.1