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Trennungsunterhalt anrechenbar auf Nebenjob der Nochfrau?
#9
(01-09-2017, 08:59)JahJahChildren schrieb: Mein Richter hatte jegliches Einkommen der Ex als überobligatorisch eingestuft. Es wurde nichts angerechnet. Trennungszeit bis zur Scheidung: 3 Jahre.
Zuständiges OLG war Zweibrücken.

Ich würde an Stelle von Martin82 die Scheidung als solche vorantreiben. Anderthalb Jahre Trennungszeit ist schon ganz schön lang.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Trennungsunterhalt anrechenbar auf Nebenjob der Nochfrau? - von Austriake - 01-09-2017, 10:41

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