(08-09-2017, 09:27)p__ schrieb: Könnte aber auch sein, dass erstmal einfach aus Frust Widerspruch eingelegt wurde, nur um die Widerspruchsfrist nicht zu verpassen. Beim Verfassen der schriftlichen Begründung könnte es dann dämmern, dass das chancenlos ist und man zieht die Revision zurück.
Dann hoffe ich, daß Du recht behalten wirst!
Simon II
(08-09-2017, 09:32)Austriake schrieb: Wünsche Dir einen glücklichen Ausgang.
Danke!
(08-09-2017, 09:32)Austriake schrieb: Eine Verfahrensfrage: wenn Früchtchen vors OLG ziehen will, hat man dem Früchtchen dann VKH bewilligt oder liegt der VKH-Antrag erst mal vor?
Nö, in dem Widerspruchsschreiben steht nichts von VKH oder ähnlichem.
Es ist tatsächlich nur eine Anzeige des Widerspruchs.
Insofern könnte p damit recht haben, daß es erstmal nur um die Widerspruchsfrist geht.
(08-09-2017, 09:32)Austriake schrieb: Oder ist Früchtchen so gut situiert und wohlhabend, dass es die Verfahrenskosten aus Eigenmittel zu bestreiten gedenkt?
Meines Wissens nach hat das Früchtchen selbst kein Geld, aber die Verwandschaft der KM-Seite ist recht gut situiert.
Simon II